Die FlexStrom AG meldet auf ihrer Webseite:
"Nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage und aller Optionen stellt die FlexStrom Aktiengesellschaft die Belieferung der Kunden mit Strom ein."
Der zuständige Insolvenzverwalter bietet dazu eine Hilfeseite an: FlexStrom AG: Fragen und Antworten zum Insolvenzantragsverfahren.(*)
Für Sie bedeutet dies, dass die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG Sie umgehend mit Strom beliefern kann!
(*) Diese Seite ist mittlerweile (2018) nicht mehr erreichbar.